Projektübersicht

Speicher Passau-Heining.

Ein Batteriespeicher neben einer bestehenden Photovoltaikanlage, beide am selben Netzverknüpfungspunkt. Der Fall, an dem sich zeigt, warum Regulatorik kein Kleingedrucktes ist.

2MW1
Entladeleistung, gedrosselt ausgelegt
4,472MWh1
Speicherkapazität
565kWp1
Bestehende Photovoltaikanlage am selben Anschlusspunkt

Standort

Der Standort liegt in der Gemarkung Heining im Stadtgebiet Passau, auf einem Flurstück mit bestehender Photovoltaik-Freiflächenanlage.1 Die Fläche ist gesichert, der Zuschnitt erlaubt die Aufstellung der Speichercontainer samt Transformatorstation ohne Eingriff in die bestehende Modulfläche.

Die Bestandsanlage speist seit Jahren in das örtliche Verteilnetz ein und erhält eine feste EEG-Vergütung. Genau daraus entsteht die interessante Frage dieses Projekts.

Platzhalter. Vorgesehen ist ein Dokumentationsfoto des Standorts, kein Symbolbild.

Technische Auslegung

Die Auslegung folgt dem Zweck: zwei Stunden Entladedauer bei voller Leistung, also eine C-Rate von rund 0,45. Das ist eine Arbitrage-Auslegung, keine Regelenergie-Auslegung.

PositionAngabe
Entladeleistung2 MW, gedrosselt1
Speicherkapazität4,472 MWh1
ZelltechnologieLithium-Eisenphosphat
BestandserzeugungPhotovoltaik-Freifläche, 565 kWp1
AnschlussebeneMittelspannung, VDE-AR-N 4110
BetriebsweiseArbitrage am Day-Ahead- und Intraday-Markt, Aufnahme abgeregelter Solarerzeugung
VermarktungÜber einen spezialisierten Direktvermarkter mit angebundenem Energiemanagementsystem

Herstellerbezeichnungen der Komponenten nennen wir erst mit der Bestellung. Bis dahin wäre jede Angabe eine Absichtserklärung, keine Tatsache.

Ein Anschluss, zwei Anlagen

Schaltbild: Speicher und Photovoltaik am gemeinsamen NetzverknüpfungspunktPhotovoltaikBestandsanlageBatteriespeicherWechselrichter und BatterieSammelschiene NiederspannungTransformatorMessungNetzverknüpfungspunktMittelspannungsnetzEin Anschluss, zwei Anlagen: Der Speicher nutzt den vorhandenen Netzverknüpfungspunkt mit.
Vereinfachtes Schaltbild. Speicher und Photovoltaik teilen sich Transformator, Messung und Netzverknüpfungspunkt.

Netz und Regulatorik

Weil beide Anlagen denselben Netzverknüpfungspunkt nutzen, entscheidet die bilanzielle Abgrenzung über die Wirtschaftlichkeit. Lädt der Speicher Strom aus der geförderten Photovoltaikanlage und speist ihn später ein, stellt sich die Frage, welcher Anteil weiterhin förderfähig ist und welcher als Netzstrom gilt.

Diese Frage beantwortet die Festlegung MiSpeL der Bundesnetzagentur. Sie führt für gemischt genutzte Speicher eine Abgrenzungsoption ein und soll zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten, mit Übergangsregelungen.2 Für dieses Projekt heißt das: Die Auslegung wird so gewählt, dass sie unter beiden Regimen trägt — vor und nach dem Wirksamwerden.

Der zweite offene Punkt ist der Baukostenzuschuss (BKZ). Seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2025 dürfen Verteilnetzbetreiber ihn auch von Batteriespeichern erheben, berechnet nach dem Leistungspreismodell.3 Seine Höhe steht erst mit der Netzanschlusszusage fest und geht vollständig in das Finanzmodell ein.

Erreichte Stufe

Die Fläche ist gesichert und die Systemauslegung abgeschlossen. Die Netzanschlussanfrage ist in Vorbereitung. Alles Weitere ist noch nicht erreicht — und wird hier auch nicht so dargestellt.

Zeitachse

Nur belegte Schritte. Geplante Termine erscheinen hier erst, wenn sie durch einen Vertrag oder einen Verfahrensstand gedeckt sind.

  1. Systemauslegung abgeschlossen

    Leistung, Kapazität, Aufstellung und Anschlusskonzept festgelegt; Wirtschaftlichkeit auf Basis historischer Day-Ahead-Preise durchgerechnet.1

  2. Fläche gesichert

    Nutzungsrecht am Flurstück vertraglich vereinbart, einschließlich Leitungsrecht und Zuwegung.

  3. Netzanschlussanfrage

    Einreichung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber. Der Termin hängt an der abschließenden Abstimmung des Anschlusskonzepts.

Häufige Rückfragen

Warum nur 2 MW? Das ist für einen Großspeicher klein.

Weil der vorhandene Netzverknüpfungspunkt die Grenze setzt. Ein Speicher, der die verfügbare Anschlusskapazität überschreitet, braucht entweder einen Netzausbau oder eine flexible Netzanschlussvereinbarung nach § 17 Abs. 2b EnWG. Beides ist möglich und beides ändert die Wirtschaftlichkeit — deshalb wird es gerechnet, bevor die Leistung festgelegt wird.

Was passiert mit der EEG-Vergütung der Bestandsanlage?

Sie bleibt bestehen. Die Frage ist nicht, ob sie entfällt, sondern wie der Strom bilanziell abgegrenzt wird, wenn er durch den Speicher läuft. Genau dafür schafft MiSpeL die Regeln.2

Ist das Projekt schon verkauft?

Nein. Für Projekte dieser Größenordnung kommen sowohl ein Verkauf bei Baureife als auch ein Betrieb im eigenen Bestand in Frage. Die Entscheidung fällt mit der Netzanschlusszusage, weil erst dann die Erlösseite belastbar gerechnet werden kann.

Quellen

Quellen zuletzt abgeglichen am

  1. Brave Power Group (damals Sunbrave Energy), Projektüberblick: Projektüberblick Speicherlösung Passau-Heining, Stand Juli 2025. Stand 2025-07.
  2. Bundesnetzagentur: Festlegungsverfahren zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL), Az. 618-25-02. Stand 2026-08-05. Zur Quelle
  3. Bundesgerichtshof: Pressemitteilung: Bundesgerichtshof billigt Baukostenzuschuss für Batteriespeicher (Beschluss vom 15.07.2025, EnVR 1/24). Stand 2025-07-15. Zur Quelle

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